und 604 ff.). Er gestand seine Beteiligung im Drogenhandel erst spät und mehrheitlich nur insoweit ein, als dass es sich aufgrund der erfolgten Überwachungsmassnahmen nicht abstreiten liess (insbesondere Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft vom 22. Januar 2016, pag. 675 ff.). Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 15. April 2019 machte der Beschuldigte keine Aussagen zu den Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Thema der Einvernahme war vor allem der Anklagevorwurf der Pornografie, den der Beschuldigte vehement bestritt (pag. 3701 ff.).