9. Vorhandene Beweismittel und Vorgehen Die Verhaftung des Beschuldigten fand ihm Rahmen einer grossen polizeilichen Ermittlungsaktion im Methamphetaminhandel statt (vgl. Anzeigerapport vom 4. November 2016 auf pag. 238 ff.). Der Beschuldigte soll sämtliche ihm zur Last gelegten Drogendelikte von Thailand aus begangen haben, wo er wohnhaft war. Anders als bei seinen Halbbrüdern konnten daher bei ihm weder Betäubungsmittel oder Bargeldbeträge sichergestellt werden noch wurde er observiert.