Gegen die letzten drei Brüder wurde ebenfalls ein Strafverfahren geführt, wobei die Anklagevorwürfe durch dieselben Gerichtsinstanzen in derselben Zusammensetzung geprüft wurden. Während das Urteil der Vorinstanz vom 25. Januar 2018 gegen E.________ in Rechtskraft erwuchs, wurde betreffend F.________ und D.________ ein Berufungsverfahren durchgeführt und am 4. Dezember 2018 durch die 1. Strafkammer ein neues Urteil gefällt (SK 18 158 und 159). Dieses Urteil ist mittlerweile ebenfalls in Rechtskraft erwachsen. Ein Teil der erstinstanzlichen Schuldsprüche wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde, wie bereits unter Ziff.