Die Rolle, die der Beschuldigte im Drogenhandel spielte, wird von ihm und seiner Verteidigung anders dargestellt als von der Staatsanwaltschaft (mehr dazu vgl. unten Ziff. II.10.). In diesem Handel waren neben dem Beschuldigten unter anderen auch sein Vater, G.________, der in einem kambodschanischen Gefängnis einsass, sowie seine drei Halbrüder F.________, D.________ und E.________ involviert. Es handelte sich somit um eine Art Familienunternehmen. Gegen die letzten drei Brüder wurde ebenfalls ein Strafverfahren geführt, wobei die Anklagevorwürfe durch dieselben Gerichtsinstanzen in derselben Zusammensetzung geprüft wurden.