GREINER, Akkusationsprinzip und Wirtschaftsstrafsachen, ZStrR 2005 S. 103). Das Bundesgericht äusserte sich verschiedentlich zum Anklagegrundsatz im Zusammenhang mit Anschuldigungen wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Es liegt in der Natur der Sache, dass in diesen Fällen aufgrund von Beweisschwierigkeiten eher vage Anklage-Formulierungen häufiger vorkommen (z.B. Urteil 6B_959/2013 vom 28. August 2014, 6B_676/2013 vom 28. April 2014, 6B_1067/2013 vom 31. Mai 2009, 6B_288/2014 vom 22. Januar 2015). Je nach Einzelfall gelangte das Bundesgericht zu unterschiedlichen Schlüssen.