Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete anlässlich der Berufungsverhandlung namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 3711 f.): 1. Es ist bei der Anklage der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 3. November 2017 hinsichtlich der noch nicht rechtskräftig beurteilten I. Vorwürfe eines deliktischen Handelns des Angeklagten im Ausland gemäss Anklage Ziff. 1.1. und 1.4, ll. der Delikte im Inland gemäss Anklage Ziff. 1.3. und 1.5. sowie Ill. der Geldwäscherei betreffend den Vorwurf eines schweren Falles Anklage Ziff.