3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 3694) sowie ein Führungsbericht der Justizvollzugsanstalt Thorberg (pag. 3690 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Ferner wurden vorab das Urteilsdispositiv und alsdann die schriftliche Urteilsbegründung im oberinstanzlichen Verfahren gegen F.________ und D.________ ediert (pag. 3642, 3669 ff.). Die Kammer holte ausserdem beim Fachbereich Digitale Forensik (FDF) der Kantonspolizei Bern Auskünfte zur Extraktion des Mobiltelefons des Beschul-