Sie beschränkte ihre Berufung auf die Schuldsprüche Ziff. II.1.1, 1.6., 1.10., sowie 3. sowie auf die Sanktion. Am 15./16. April 2019 fand in Anwesenheit beider Parteien die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer statt (pag. 3699 ff.).