2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten die Staatsanwaltschaft am 15. Juni 2018 (pag. 3605) sowie der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 18. Juni 2018 (pag. 3607) fristgerecht die Berufung an. Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 8. August 2018 (pag. 3562 ff.) und wurde den Parteien am 9. August 2018 zugestellt (pag. 3626, 3628). Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 13. August 2018 (pag. 3629 ff.) focht Staatsanwältin C.___