Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 62 Monaten, zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 10.00, unter Aufschub des Strafvollzugs und mit einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten. Weiter wurde über die Entschädigung des amtlichen Verteidigers, über die beschlagnahmten Gegenstände sowie die Löschung des erstellten DNA-Profils und der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten verfügt (pag. 3554 ff.).