Es erklärte ihn hingegen schuldig der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, gefährdungsmässig qualifiziert und gewerbsmässig begangen, in zehn Anklagepunkten, der mehrfachen Geldwäscherei und der Pornografie. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 62 Monaten, zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 10.00, unter Aufschub des Strafvollzugs und mit einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten.