1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 13. Juni 2018 sprach das Regionalgericht Bern-Mittelland, Kollegialgericht in Fünferbesetzung, A.________ (nachfolgend Beschuldigter) frei von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz in zwei Anklagepunkten. Es erklärte ihn hingegen schuldig der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, gefährdungsmässig qualifiziert und gewerbsmässig begangen, in zehn Anklagepunkten, der mehrfachen Geldwäscherei und der Pornografie.