12. Konkrete Strafzumessung 12.1 Objektive und subjektive Tatschwere (objektive und subjektive Tatkomponenten) Der Beschuldigte fuhr mit 20 bis 30 km/h auf den sich auf dem Fussgängerstreifen befindenden C.________ zu. Trotz eingeleitetem Bremsmanöver gelang es dem Beschuldigten nicht, sein Fahrzeug rechtzeitig zum Stillstand zu bringen. Er kollidierte mit C.________. Dieser kam auf dem Trottoir zu Fall. Es blieb folglich nicht nur bei einer erhöhten abstrakten Gefährdung. C.________ erlitt Prellungen. Er wurde vom Beschuldigten ins Spital geführt und daraufhin nicht weiter behandelt.