Er war vortrittsberechtigt. Der Beschuldigte fuhr aufgrund der Sonneneinstrahlung plötzlich «fast wie blind» mit gegen 30 km/h weiter auf den Fussgängerstreifen zu und klappte ca. 14 Meter vor dem Fussgängerstreifen die Sonnenblende herunter. Dennoch sah der Beschuldigte C.________ nicht früh genug, um eine Kollision zu verhindern. Trotz Brems-