8 ges Verhalten gesehen werden. Dem Beschuldigten könne also kein schweres Verschulden vorgeworfen werden, weshalb eine Verurteilung wegen Art. 90 Abs. 2 SVG ausscheide. Betreffend die Ergänzung der Anklage warf Rechtsanwalt Dr. B.________ die Frage auf, was denn das rechtmässige Alternativverhalten des Beschuldigten in dieser Situation gewesen wäre.