Als er von der Sonne geblendet worden sei, habe er die Sonnenblende heruntergeklappt. Das sei eine natürliche Reaktion, die ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden könne. Das Herunterklappen der Sonnenblende stelle eine Verrichtung dar, die gleichzusetzen sei mit einer Betätigung der Warnsignale oder dergleichen. Es handle sich folglich um keine Verrichtung, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwere (pag.