Insbesondere versperrt die Sonnenblende weder die Sicht noch muss für das Herunterklappen der Blick von der Strasse abgewendet werden. Etwas anderes geht auch aus den Aussagen des Beschuldigten selber nicht hervor. Zur Frage, ob der Beschuldigte damit gerechnet hatte, von der Sonne geblendet zu werden, gilt zu berücksichtigen, dass er ortskundig war. Er erklärte selbst, die fragliche Strecke ca. ein- bis zweimal pro Woche zu fahren (pag. 55 Z. 3 f.). Zum Blenden durch die Sonne führte er sodann aus, man rechne an diesem Ort nicht immer mit der Sonne. Die Sonne sei hinter den Dächern hervorgekommen (pag. 55 Z. 8 ff.).