auf dem Fussgängerstreifen deshalb nicht sah, weil ihn die Sonne geblendet hatte und er eine Zeitlang «fast blind» weiterfuhr. Demgegenüber scheint der Kammer wenig wahrscheinlich, dass der Beschuldigte durch das Herunterklappen der Sonnenblende an sich abgelenkt gewesen war bzw. er aus diesem Grund C.________ nicht gesehen hat. Erfahrungsgemäss ist das Herunterklappen der Sonnenblende während der Fahrt problemlos möglich, ohne die gebotene Aufmerksamkeit von der Verkehrssituation abzuwenden. Insbesondere versperrt die Sonnenblende weder die Sicht noch muss für das Herunterklappen der Blick von der Strasse abgewendet werden.