Während der Beschuldigte auf den Fussgängerstreifen zufuhr, wurde er durch die am Horizont stehende, hinter den Dächern hervorkommende Sonne geblendet und er war, bis er ca. 14 Meter vor dem Fussgängerstreifen die Sonnenblende herunterklappte, «fast wie blind» (pag. 55 Z. 24 f.). Dennoch hielt er nicht an und bremste auch nicht ab. Nach dem Herunterklappen der Sonnenblende benötigte der Beschuldigte einen Moment, um sich wieder zu orientieren (pag. 55 Z. 36 f.). Der Beschuldigte rechnete mit Fussgängern und hatte aus diesem Grund seinen Fuss auf der Bremse. Er sah C._____