Am 5.10.2017 war schönes Wetter, die Fahrbahn trocken und die Sonne stand am Horizont in Fahrtrichtung des Beschuldigten. C.________ kam unbestrittenermassen aus der Grabenstrasse von der (aus der Fahrtrichtung des Beschuldigten) linken Fahrbahnseite her und überquerte den Fussgängerstreifen auf der Schwäbisgasse nicht überstürzt, sondern mit gemütlicher Geschwindigkeit. Er nahm den Beschuldigten in seinem Personenwagen wahr und betrat den Fussgängerstreifen in der Annahme, der Beschuldigte würde anhalten, weil dieser langsam fuhr.