172): A.________ wurde ca. 14 Meter vor dem Fussgängerstreifen von der Sonne geblendet und war alsdann damit beschäftigt, die Sonnenblende seines Personenwagens herunterzuklappen und nahm durch das Herunterklappen der Sonnenblende und den Umstand, dass er trotz der Sonnenblendung dennoch «fast blind» bzw. vor neuer Orientierung weiterfuhr, den Fussgänger C.________, welcher sich bereits auf dem Fussgängerstreifen befand, zu spät wahr. Mit der rechten Frontecke touchierte A.________ C.________, welcher dadurch zu Boden fiel und Prellungen erlitt.