2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend der Beschuldigte), vertreten durch Rechtsanwalt Dr. B.________, am 11.6.2018 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 72). Mit Berufungserklärung vom 28.8.2018 erklärte Rechtsanwalt Dr. B.________ die vollumfängliche Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil vom 7.6.2018. Er beantragte, der Beschuldigte sei wegen einfacher Verkehrsregelverletzung, begangen am 15.10.2017 [recte: 5.10.2017], ca. um 10.15 Uhr in Thun, Schwäbisgasse 6, schuldig zu erklären und zu einer gerichtlich zu bestimmenden Busse zu verurteilen.