2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘500.00 (CHF 500.00 Staatsanwaltschaft und CHF 1‘000.00) und Auslagen von CHF 20.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘520.00. […]