1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht) erkannte mit Urteil vom 7.6.2018 Folgendes (pag. 68 ff.): I. A.________ wird schuldig erklärt: der groben Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 05.10.2017 in Thun und in Anwendung der Artikel 3 Abs. 1 und 6 Abs. 1 VRV, 31 Abs. 1, 33 Abs. 2 und 90 Abs. 2 SVG 34, 42, 44 Abs. 1, 47 StGB, 426 Abs. 1 StPO verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 110.00, ausmachend total CHF 1‘100.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.