1. Die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten ist nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 17 Abs. 4 i.V.m. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 2. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengen Informationssystem angeordnet. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________