Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt AY.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 18‘188.10. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt AY.________ die Differenz von CHF 4‘263.45 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).