Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 25‘019.10. 5. Zur Bezahlung der auf die Freisprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten im Umfang von 90%, ausmachend CHF 5‘629.30. 6. Zur Bezahlung von 4/5 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4‘000.00, ausmachend CHF 3‘200.00. V. 1. Die auf die Freisprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 6‘254.80 trägt im Umfang von 10%, ausmachend CHF 625.50, der Kanton Bern. 2. 1/5 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4‘000.00, ausmachend CHF 800.00, trägt der Kanton Bern.