106 verurteilt: 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 17 Monaten, teilweise als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis vom 13. November 2015 und der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 10. Februar 2016 sowie vom 4. April 2016. Die ausgestandene Untersuchungshaft von 162 Tagen wird vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 3 Tage festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 4. Zur Bezahlung