Die Anwesenheit des Beschuldigten stellt nach dem Gesagten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar und die Ausschreibung erscheint ohne weiteres verhältnismässig. Aus diesen Gründen wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet.»