Der Beschuldigte ist Somalier, mithin Drittstaatsangehöriger, der wegen gewerbsmässigen Betrugs schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe und Landesverweisung von fünf Jahren verurteilt wird. Gewerbsmässiger Betrug wird nach Art. 146 Abs. 2 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bedroht. Damit sind die materiellen Voraussetzungen für eine Ausschreibung nach Art. 24 Ziff. 2 Bst. a SIS-II-Verordnung grundsätzlich erfüllt.