99 son in einem Mitgliedstaat darstellt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die betreffende Person in einem Mitgliedstaat wegen einer Straftat verurteilt wurde, die mindestens mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist (Art. 24 Ziff. 2 Bst. a SIS-II-Verordnung).