10.2.4. Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS) Eine Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS) erfolgt, wenn es sich bei der auszuschreibenden Person weder um einen Bürger der EU noch um einen Angehörigen eines Staates handelt, mit dem die EU ein Freizügigkeitsabkommen abgeschlossen hat, sofern die Angemessenheit, Relevanz und Bedeutung des Falles eine solche Massnahme rechtfertigen (Art. 3 i.V.m. Art. 21 der Verordnung [EG] Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation [SIS-II-Verordnung, Abl.