Der Beschuldigte ist kinderlos und befindet sich in keiner stabilen Partnerschaft. Er hat keine Familienangehörigen in der Schweiz (vgl. pag. 1619). Auch hat er in all den Jahren keinen engen Freundeskreis aufbauen können, er lebt ein Leben als Einzelgänger, hatte über Jahre keinen festen Wohnsitz, sondern war stets unterwegs. Demgegenüber war er in seinem Heimatland erfolgreicher Berufsmann, auch wenn aufgrund seiner widersprüchlichen Aussagen offen bleiben muss, ob er im Handel (Import / Export) oder in der Hotellerie tätig war.