Der Beschuldigte lebt zwar seit 2001 in der Schweiz, doch hat er es auf keine Art und Weise, auch nicht mit geduldiger Unterstützung durch staatliche Institutionen (Sozialhilfe, KESB-Massnahmen), geschafft, den Lebensalltag in der Schweiz selbständig und deliktsfrei zu bewältigen. Eine Integration in die Berufswelt scheiterte bisher komplett, obwohl der Beschuldigte mindestens über eine Grundintelligenz verfügt und mit einem ausgezeichneten Gedächtnis ausgestattet ist. Kommt hinzu, dass er – anders als viele andere vorläufig Aufgenommene – auch sprachlich gute Voraussetzungen mitbringt: