So soll auch die Verletzung des Non-Refoulement-Prinzips bereits als Härtefall gewertet werden können. Zu beachten sei zudem, dass Personen, die mit einer Landesverweisung belegt werden, ihr Aufenthaltsrecht verlieren würden, selbst wenn diese nicht abgeschoben werden dürfen oder können (inklusive Asyl und vorläufige Aufnahme) (statt vieler MÜNCH/DE WECK, Die neue Landesverweisung in Art. 66a ff. StGB, Anwaltsrevue 2016, S. 167).