Im Rahmen der Asperation sind die Schuldsprüche gesamthaft mit 30 Tagen Freiheitsstrafe zu berücksichtigen. 54.5 Fazit Damit ergibt sich eine hypothetische Gesamtstrafe von 210 Tagen Freiheitsstrafe ( = 170 Tage + 10 Tage + 30 Tage). 55. Addition Die drei Zusatzstrafen und die für die unabhängig davon auszufällende Gesamtstrafe für die seit dem 4. April 2016 begangenen Delikte sind nun zu addieren (30 Tage + 20 Tage + 255 Tage + 210 Tage). Das Resultat, 515 Tage bzw. rund 17 Monate Freiheitsstrafe, bildet die teilweise Zusatzstrafe zu den Vorstrafen vom 13. November 2015, 10. Februar 2016 und 4. April 2016.