Damit ergibt sich eine hypothetische Gesamtstrafe von 300 Tagen Freiheitsstrafe. Davon ist die infolge Asperation eingetretene Reduzierung der rechtskräftigen Grundstrafe vom 4. April 2016 (45 Tage - 30 Tage = 15 Tage) wieder abzuziehen. Es ergibt sich somit zum Urteil vom 4. April 2016 eine hypothetische Zusatzstrafe von 255 Tagen Freiheitsstrafe (= 270 Tage - 15 Tage).