91 52.2 Einsatzstrafe Die mit Urteil vom 10. Februar 2016 festgelegte Sanktion beträgt 75 Tage Freiheitsstrafe. 52.3 Asperation für die Schuldsprüche wegen Zechprellerei Die Kammer verweist vorab betreffend beide Schuldsprüche wegen Zechprellerei für die Tat- und Täterkomponenten auf die Erwägungen unter IX.50.3. Asperation für die Schuldsprüche wegen Zechprellerei hiervor. Den Schuldspruch wegen Zechprellerei zum Nachteil des AP.________ (Hotel; AG) (Ziff.