Damit ergibt sich eine hypothetische Gesamtstrafe von 60 Tagen Freiheitsstrafe (30 Tage + 20 Tage + 10 Tage). Davon ist die rechtskräftige Strafe des Urteils vom 13. November 2015 wieder abzuziehen, womit sich zum Urteil vom 13. November 2015 eine hypothetische Zusatzstrafe von 30 Tagen Freiheitsstrafe ergibt (60 Tage - 30 Tage).