Allerdings ist mit Nachdruck daran zu erinnern, dass der Beschuldigte selber auch viel zur stetigen Verschlimmerung seiner Lage beitrug, indem er nicht mit den Behörden kooperierte, zwischenzeitlich untertauchte und den Kontakt zu den Behörden sogar gänzlich abbrach und dadurch auf finanzielle Unterstützung durch die Sozialhilfe verzichtete. Mit Blick auf das Gutachten des IRM Bern, wonach «die Persönlichkeitsstörung von Herrn A.________ dessen soziale und berufliche Integration erschwert und zu seinen prekären Lebensbedingungen (Dauerkränkung, Geldmangel u.a.) mit beitragen und sich insofern direkt delinquenzbegünstigend