respektive vom 4. Januar 2016 (pag. 1001 ff.) lässt sich entnehmen, dass der Beschuldigte bereits wiederholt auf identische Art und Weise wie im vorliegenden Verfahren unter wahrheitswidriger Angabe einer Notlage Leute betrogen hat und sich ohne über finanzielle Mittel zu verfügen und ohne die entsprechenden Leistungen zu bezahlen, in Bed & Breakfast beherbergen liess. Im Weiteren wurde er schon im Jahr 2009 wegen eines Vermögensdelikts (Diebstahlsversuch) verurteilt. Diese einschlägigen Vorstrafen wirken sich deutlich straferhöhend aus.