88 StGB keine Verschuldensminderung zu erfolgen. Zusammenfassend hält die Kammer fest, dass die subjektive Tatschwere gesamthaft ebenfalls leicht wiegt. 50.3.2 Täterkomponenten Was schliesslich die Täterkomponenten anbelangt, so wird vorab auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (vgl. pag. 1861 ff., S. 117 ff. erstinstanzliche Urteilsbegründung).