1110). Trotz der im gesamten Tatzeitraum beim Beschuldigten mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgelegenen kombinierten Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, dissozialen, sensitiv-paranoiden und impulsiven Zügen (ICD-10 F 61.0) und des anamnestisch bekannten schädlichen Gebrauchs von Cannabis, Alkohol und Kokain sowie einiger in früheren Jahren aufgetretener psychotischer Dekompensationen, die für den Tatzeitraum jedoch nicht belegt und höchstwahrscheinlich auch nicht aufgetreten sind, und obwohl die beschriebenen Persönlichkeitsauffälligkeiten und sozialen Anpassungsprobleme des Beschuldigten die Schwere und das Ausmass einer Persönlichkeitsstörung (gemäss ICD-10) aufweisen, können