86 50. Zusatzstrafe zum Urteil vom 13. November 2015 50.1 Methodik und Strafrahmen Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl vom 13. November 2015 des Ministère public du canton du Valais, Office régionale du Valais central Sion, wegen unrechtmässiger Aneignung und mehrfach begangener Zechprellerei zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt (pag. 1657). Im Rahmen der Zusatzstrafenbildung sind in Bezug auf dieses Urteil die folgenden, zeitlich davor liegenden neu zu beurteilenden Delikte zu berücksichtigen: