49. Methodik im vorliegenden Fall Gegen den Beschuldigten bestehen vier Vorstrafen, welche bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind; das Urteil der Staatsanwaltschaft Wallis vom 13. November 2015, das Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 4. Januar 2016 sowie die beiden Urteile der Staatsanwaltschaft Solothurn vom 10. Februar 2016 und vom 4. April