Bezüglich die zweite Deliktsphase liegen aufgrund der oberinstanzlichen Beurteilung 10 Betrüge vor, davon waren 8 erfolgreich, bei einer Deliktssumme CHF 1‘705.00. Da der Beschuldigte vom 13. Januar 2017 bis zum 1. März 2017 delinquierte, entspricht dies einer monatlichen Summe von ca. CHF 1‘100.00 IX. Strafzumessung