Die Kammer schliesst sich dieser Beurteilung an. Einzig in Bezug auf die genaue Deliktsanzahl hält die Kammer ergänzend bzw. korrigierend fest, dass die erste Deliktsphase (d.h. vom 14. November 2014 bis zum 16. März 2016) aufgrund der zusätzlichen oberinstanzlichen Schuldsprüche nunmehr 18 Betrüge umfasst (davon 15 erfolgreich; Deliktssumme CHF 13‘404.50). Bezüglich die zweite Deliktsphase liegen aufgrund der oberinstanzlichen Beurteilung 10 Betrüge vor, davon waren 8 erfolgreich, bei einer Deliktssumme CHF 1‘705.00.