Allein die in diesem Verfahren beurteilten Straftaten lassen keine Zweifel offen, dass er zu einer Vielzahl von Betrügen und betrugsähnlichen Delikten bereit gewesen ist. Erst recht, wenn man die zahlreichen einschlägigen Vorstrafen miteinbezieht. Dabei handelt es sich um ein systematisches Vorge-