43. Ziff. I.2.17. der Anklageschrift 43.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Weiter habe sich der Beschuldigte nach Ziff. I.2.17. der Anklageschrift vom 13. Juni 2017 des Betrugs schuldig gemacht, indem er am 20. Februar 2017 AL.________, Mitglied Kirchgemeinderat, kontaktiert und wahrheitswidrig angegeben habe, er wohne seit acht Jahren in BM.________ (Ortschaft) neben dem Coop, habe zwei Kinder, habe sein Portemonnaie verloren und brauche entsprechend Geld für den Schlüsseldienst.