76 42.3 Rechtliche Würdigung Von der Vorinstanz wurde der Beschuldigte wegen Betrugs schuldig erklärt (Ziff. III.1.18. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 1733). Der Beschuldigte beantragt oberinstanzlich einen Freispruch (pag. 1907). Der Beschuldigte täuschte den Geschädigten unter Angabe einer falschen Adresse mit einer erfundenen Geschichte um eine Zugfahrt nach Olten, für welche er Geld benötige. Dabei gab er aber – im Unterschied zu zahlreichen anderen Fällen – keinen Grund an, weshalb er kein Geld habe.